Eingefordert wird in Zukunft auch die Integration in unsere Gesellschaft bei der Erteilung der dauerhaften Niederlassungserlaubnis von anerkannten Flüchtlingen. Wir haben die Kriterien zur Erteilung des Daueraufenthaltsrechts nun gestaffelt. Wer sich beim Spracherwerb und der Integration in den Arbeitsmarkt anstrengt, soll etwas davon haben. Bereits nach drei Jahren wird Flüchtlingen eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn sie die deutsche Sprache beherrschen (Sprachniveau C1) und ihren Lebensunterhalt weit überwiegend sichern.
Wer mich kennt, weiß, dass ich seit Jahren ehrenamtlich Flüchtlingen nach Kräften helfe. Die Situation für Syrische Flüchtlinge ändert sich zurzeit ja fast monatlich, wöchentlich...
Die allerwenigsten haben bereits (wie im Integrationsgesetzt gefordert) NIVEAU C1
Wenn Sie B2 oder B1 Prüfung bestanden haben, biete ich Ihnen an ab Januar an C1 Workshop teilzunehmen. Ziel der C1 Prüfung ist um sprachlich dem INTEGRATIONSGESETZT zu genügen.. Anmeldung
VORAUSGESETZT
E-Mail: projektC1@grammatikkurs.de